Neues iPhone? VDSL? Entertain?
Gibt's alles hier:

Aktuelle Top-Angebote der Telekom, Online-Vorteile, Attraktive Prämien

Ab sofort sind wir auch
mnet_Partnerlogo_transp_50mm



Quick-SUPPORT

Support-Anfrage per Email:
helpdesk@xcode-it.de

Laden Sie sich unser Fernwartungs-Tool herunter:
arrow für Windows
arrow
für Mac-OS
arrow weitere


Schwarzsurfen in offenen WLANs nicht strafbar Drucken
Die 5. große Strafkammer des Langgerichts (LG) Wuppertal hat in einem Beschluss entschieden, dass die Nutzung fremder, unverschlüsselter WLANs nicht strafbar ist (Az. 25 Qs 177/10). Anlass war die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Amtsgerichts (AG) Wuppertal vom 3. August 2010 (Az. 26 Ds-10 Js 1977/08-282/08).

Die Staatsanwaltschaft wollte eine Hauptverhandlung gegen einen Beklagten eröffnen, der sich über einen Glossary Link WLAN- Glossary Link Router in ein unverschlüsseltes Funknetz eingewählt haben soll. Dem Besitzer des WLANs war kein Schaden entstanden, da sein Anschluss über eine Flatrate abgerechnet wird. Das AG hat Strafbarkeit dieses Verhaltens verneint und eine Eröffnung der Hauptverhandlung aus rechtlichen Gründen abgelehnt.

Lesen Sie hier weiter....
(Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarzsurfen-in-offenen-WLANs-nicht-strafbar-1122090.html )
 
Computer Service Notdienst München | xcode IT-Service,
    Sie sind hier: Computerhilfe München News Schwarzsurfen in offenen WLANs nicht strafbar